Arzthaftungsrecht

Im gesamten medizinischen und pflegerischen Bereich kommt es immer wieder zu verhängnisvollen Fehlern bei der täglichen Routinearbeit in den Arztpraxen und Krankenhäusern. Erfahrungsgemäß treten vor allem Behandlungsfehler bei der Therapie und Diagnose, durch das Nichterheben von Befunden sowie Organisations- und Überwachungsmängel auf. Daneben geschehen Fehler bei der Aufklärung des Patienten vor einem medizinischen Eingriff.

Die Rechtsanwaltssozietät Dr. Esch und Kollegen hat sich auf die Beratung medizingeschädigter Patienten und das Arztrecht spezialisiert. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber den Ärzten und Krankenhausträgern. Wir sind bundesweit tätig und übernehmen Fälle aus allen medizinischen Fachbereichen von der Allgemeinmedizin über die Anästhesie, Augenheilkunde, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, HNO-Medizin, Kinderheilkunde, Radiologie, Urologie bis hin zur Zahnheilkunde.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts verfügen wir über das notwendige interdisziplinäre Verständnis. Dabei legen wir großen Wert auf eine stetige Weiterbildung und die Anschaffung aktueller Fachliteratur, um die optimale Betreuung unserer Mandanten zu gewährleisten. Daneben arbeiten wir eng mit fachspezifischen Verbänden zusammen.

Dr. jur. Matthias Esch ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit, was die hervorragende Kompetenz der Kanzlei in Fragen des Arzthaftungsrechts belegt. Daneben engagiert er sich in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV und bei den Rechtsanwälten im Medizinrecht e.V.


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